Praxisbereiche

MENSCHENRECHTE

Die Anwaltskanzlei Duman vertritt ihre Mandanten in den notwendigen Kämpfen zur Verteidigung der Rechte in- und ausländischer Mandanten, die einer Verletzung ihrer Grundrechte und Grundfreiheiten ausgesetzt sind.

Menschenrechte bedeuten, dass alle Menschen ohne Diskriminierung das Recht haben, aufgrund ihrer Menschlichkeit gleich, frei und in Würde zu leben. Jeder ist vor dem Gesetz gleich, unabhängig von Rasse, Nation, ethnischer Zugehörigkeit, Religion, Sprache oder Geschlecht. Menschenrechte geben jedem Einzelnen die Freiheit, unabhängige Entscheidungen zu treffen und seine Fähigkeiten zu entwickeln. Diesen Freiheiten steht die Verpflichtung gegenüber, die Rechte anderer zu respektieren und diese Rechte nicht zu verletzen.

Traditionelle Rechte und Freiheiten wie die Sicherheit von Leben und Eigentum, Religions- und Gewissensfreiheit, Gedanken- und Meinungsfreiheit sowie politische Rechte; wirtschaftliche und soziale Rechte der ersten Generation wie das Recht auf Arbeit, gerechte und gleiche Löhne und das Recht auf Arbeit ein menschenwürdiger Lebensstandard und das Recht auf Gesundheitsversorgung. Sie werden auch als Rechte der zweiten Generation bezeichnet. Darüber hinaus umfassen die Rechte der dritten Generation, auch Solidaritätsrechte genannt, das Recht, in einer sauberen Umwelt zu leben, das Recht, den Schutz des Privatlebens vor technischen Daten zu fordern, die Freiheit von Kunst und Wissenschaft, Verbraucherrechte usw Rechte auf Schutz vor medizinischen und biologischen Entwicklungen.

Gemäß Artikel 90 unserer Verfassung mit dem Titel „Genehmigung internationaler Abkommen“ haben internationale Abkommen, die von der Großen Türkischen Nationalversammlung genehmigt und in Kraft gesetzt werden, Gesetzeskraft, und wir üben unsere Arbeit in Bezug auf alle durch diese Abkommen geschützten und verletzten Rechte aus durch unsere Kunden in nationalen und internationalen Kanälen.

Grundlage der Menschenrechte sind die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte vom 10. Dezember 1948 und die Europäische Menschenrechtskonvention vom 4. November 1950.

Die Europäische Menschenrechtskonvention, die 1954 von der Türkei ratifiziert wurde und Teil unserer innerstaatlichen Gesetzgebung ist, umfasst Grundrechte und -freiheiten: das Recht auf Leben, das Verbot von Folter, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung, das Verbot von Sklaverei und Zwang Arbeit, persönliche Freiheit und Sicherheit, die Freiheit, Gerechtigkeit zu suchen und das Recht auf ein faires Verfahren, die Rechtmäßigkeit von Verbrechen und Strafen, die Vertraulichkeit des Privatlebens, des Familienlebens und der Korrespondenz, die Gedanken-, Religions- und Gewissensfreiheit, die Freiheit von Meinungsfreiheit, die Freiheit, Versammlungen, Vereinigungen und Gewerkschaften zu gründen, das Recht zu heiraten und eine Familie zu gründen, das Recht auf Beschwerde und das Verbot der Diskriminierung. . Mit der Entwicklung des gesellschaftlichen Lebens sind zu diesen Rechten neue Rechte wie das Recht auf Eigentum, das Recht auf Bildung und Ausbildung, das Wahlrecht, die Niederlassungs- und Reisefreiheit hinzugekommen.

In diesem Zusammenhang führt die Anwaltskanzlei Duman Berichterstattungsaktivitäten zu den festgestellten Rechtsverletzungen durch, einschließlich individueller Anträge beim Verfassungsgericht und beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte aufgrund von Verstößen gegen faire Gerichtsverfahren, Nichtdiskriminierung und Eigentumsrechte sowie auf nationaler und internationaler Ebene Menschenrechtsinstitutionen und Justizbehörden. Sie arbeitet mit ihrem Fachpersonal im Auftrag ihrer Kunden daran, Menschenrechtsverletzungen zu verhindern und zu beenden.